Allgemein
Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich
Abrechnung über Gewerbeschein: Selbstständig Geld verdienen
Table of Contents
Was ist ein Gewerbeschein?
Um außerhalb eines Angestelltenverhältnisses Geld zu verdienen, gibt es viele verschiedene Abrechnungsarten. Gewerbeschein, Kurzfristige Beschäftigung, Aushilfe, Minijob, Lohnsteuer… wir verraten dir die Vor- und Nachteile der Selbstständigkeit und die damit verbundene Abrechnung über deinen Gewerbeschein.
Wer selbstständig als Model, als Messehost*ess oder Promoter*in arbeiten möchte, stolpert früher oder später über den Begriff Gewerbeschein. Generell ist jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit anstrebt (gewerblich = gewinnbringend) dazu verpflichtet, dies anzumelden. Ausnahmen hierfür sind Freiberufler/freiberufliche Tätigkeiten: zum Beispiel Ärzte, Apotheker, Wirtschaftsprüfer, Notare, Rechtsanwälte und mehr, die ebenfalls selbstständig sind und Rechnungen schreiben dürfen, aber nicht unter das Gewerberecht fallen.
Unternehmer*in/Selbstständigkeit
Der Begriff „Selbstständigkeit“ schüchtert dich ein? Keine Sorge, die Abrechnung über Gewerbeschein ist eine der verbreitetsten Formen der Abrechnung. Fast jeder, der eigenständig und unabhängig Geld verdienen möchte, landet bei der Option ein Gewerbe anzumelden und über dieses abzurechnen. Außerdem ist es für Auftraggeber/Agentur und Model/Hostess/Promoter*in/Personal sehr unkompliziert. In § 1 Abs. 1 GewO, ist die Gewerbefreiheit in Deutschland geregelt. Dies bedeutet, dass jeder berechtigt ist ein Gewerbe in seinem Gebiet anzumelden, sofern dieses Gebiet nicht einen Nachweis einer gewissen Qualifikation voraussetzt – zum Beispiel Heilpraktiker, Meister etc.
Beantragung
Für einen Gewerbeschein beantragt man beim zuständigen lokalen Gewerbeamt/Gewerbemeldeamt die Gründung eines Gewerbes und ist somit Selbstständig. Dein zuständiges Gewerbemeldeamt findest du unter www.gewerbeanmeldung.de/gewerbeamt oder wenn du Gewerbeamt und deine Stadt googelst. Die einmaligen Kosten hierfür betragen etwa zwischen 25,00 € und 40,00 €.
Steuernummer
Nachdem du deinen Gewerbeschein beantragt hast, erhältst du Post von deinem zuständigen Finanzamt. Mit diesem Brief kriegst du einem Fragebogen, den du ausfüllen musst. In diesem Fragebogen geht es unter anderem um deine Gewinnerzielungsabsicht. Dann erhältst du auch deine Steuernummer, die du zukünftig auf all deinen Rechnungen mit angeben musst.
Erst, wenn du den Vordruck zur steuerlichen Erfassung deines Gewerbes ausgefüllt hast und an das Finanzamt zurückgeschickt hast und daraufhin eine Bestätigung mit deiner Steuernummer erhalten hast, ist dein Gewerbeschein gültig. Dein Gewerbeschein/dein Gewerbe ist so lange gültig, bis du ihn/es wieder abmeldest.
Rechnung schreiben und Kleinunternehmerregelung
Wenn du beispielsweise über eine Agentur einen Job vermittelt bekommen hast, kannst du nach Erfüllen deiner Leistung eine Rechnung über den vereinbarten Betrag schreiben.
Wenn du die Verdienstgrenze von 30.000 € pro Jahr (Stand 2024) nicht überschreitest, fällt dein Gewerbe in die Kleinunternehmerregelung. Außerdem darf kein Umsatz von mehr als 50.000 € im Folgejahr erwartet werden. Das bedeutet, dass du keine Umsatzsteuer zahlen musst – und sie deshalb auch nicht auf deinen Rechnungen ausweisen musst. Du schreibst deine Rechnung in Netto-Beträgen und verweist auf § 19 UStG Kleinunternehmerregelung, z. B. mit dem Hinweis: „Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Wie du diesen Hinweis formulierst, ist nicht rechtlich vorgegeben, er muss jedoch unmissverständlich sein. Siehe auch: korrekte Rechnungsstellung und Kleinunternehmerregelung zusammengefasst.
Wenn du diesen jährlichen Betrag von 30.000 € (Stand 2024) überschreitest, bist du im Folgejahr kein/e Kleinunternehmer/in mehr, sondern wirst umsatzsteuerpflichtig und musst 19 % Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen berechnen und diese auch an das Finanzamt abführen. Wenn dein gesamtes Einkommen jährlich weniger als 11.784,00 € (Stand 2024) beträgt, dann bist du nicht steuerpflichtig und musst keine Einkommenssteuer zahlen. Dies ist nämlich der allgemeine Grundfreibetrag in Deutschland.
Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer
Für die Einkommenssteuer gibt es einen Grundfreibetrag, der dazu dienen soll, ein gewisses Grundeinkommen für arbeitende Personen in Deutschland zu sichern. Simpel ausgedrückt: Wenn du nicht genug verdienst, möchte der Staat daran steuerlich nicht teilhaben. Dieser Grundfreibetrag steigt regelmäßig an und liegt 2024 bei 11.784,00 €. Dieser Grundfreibetrag bezieht sich nicht nur auf Einkünfte aus einer bestimmten Quelle. Wer z. B. 4.000 € als Model verdient hat, aber noch 1.000 € aus Kellnerjobs und 5.000 € aus Mieteinnahmen, Kapitalvermögen/Zinsen usw. erzielt hat, kommt über diesen Freibetrag hinaus. Wenn dein Gesamteinkommen unter 11.784,00 € bleibt, musst du keine Einkommenssteuer zahlen. Allerdings musst du dennoch eine Steuererklärung abgeben, wenn du selbstständig arbeitest. Der Prozentsatz deiner Einkommenssteuer hängt vom Gesamtverdienst ab und kann zwischen 0 % bei Unterschreitung des Grundfreibetrags und 45 % bei einem Einkommen über 277.826 € (Stand 2024) liegen.
Die Umsatzsteuer, oft auch Mehrwertsteuer genannt, kommt in zwei Fällen ins Spiel: 1. wenn der Umsatz im Vorjahr über 30.000,00 € (Stand 2024) lag. 2. Wenn im Folgejahr mehr als 50.000,00 € Umsatz erwartet werden. Für die meisten Waren oder Dienstleistungen beträgt die Umsatzsteuer 19 %. Wer als Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) gilt, ist von der Umsatzsteuer befreit und muss diese nicht berechnen oder abführen.
Die Gewerbesteuer ist für Gewerbetreibende zusätzlich fällig ab einem Gewinn von 24.500,00 € (Stand 2024).
Scheinselbstständigkeit
Das Thema Scheinselbstständigkeit ist ebenfalls nicht zu vernachlässigen, da es oftmals unbewusst eintritt. Betroffen können alle Selbstständigen sein, die im Auftrag anderer Leistungen erbringen. Wer wirklich selbstständig arbeitet, soll – im Auge des Gesetzes – immer wechselnde Auftraggeber haben und selbstbestimmt in seiner Arbeitsweise, -zeit und -ort sein. Wenn aber Model, Host*ess, Promoter*in oft für die gleiche Agentur arbeitet, kann es sein, dass unbeabsichtigt eine Scheinselbständigkeit entsteht, vor Allem bei Messejobs, bei denen es Briefings, feste Aufgaben, Zeiten und Orte gibt. Nicht nur die Anzahl der Arbeitgeber, sondern auch andere interne Prozesse haben Einfluss auf die Entscheidung, ob eine Scheinselbstständigkeit besteht. Es kann auch nur einen Auftraggeber geben und trotz dessen keine Scheinselbstständigkeit geben, wenn alle anderen Punkte zur Selbstständigkeit erfüllt werden. Wenn du dir unsicher bist, kannst du unter Scheinselbstständigkeit Test verschiedene Kriterien prüfen.
Mit dieser Regelung soll umgangen werden, dass Arbeitgeber sich vor Sozialversicherungsbeiträgen drücken, bei einem Arbeitsverhältnis, bei dem es eigentlich erforderlich wäre. Auch wenn dies nicht die Absicht ist von Agentur oder Auftragnehmer, muss darauf geachtet werden, dass dieser Fall nicht eintritt. Denn eine Prüfung der Scheinselbstständigkeit kann vom Finanzamt, Arbeitsgericht, vom deutschen Rentenversicherungs Bund oder von Sozialversicherungen durchgeführt werden. Es können nachträgliche Beiträge fällig werden und dem Auftragnehmer die Selbstständigkeit abgesprochen werden.
Tipps
- Steuerberater
- bei mehreren Agenturen gelistet sein
- Scheinselbstständigkeit prüfen und verhindern
- Haftpflichtversicherung für Selbstständige
- die Krankenversicherung informieren über die Selbstständigkeit